Keine neuen Anträge für Kindergelderhöhung notwendigDer Bundesrat hat heute dem Familienleistungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld wird demnach zum 01. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und vierte Kind und alle weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.
Das bedeutet, dass Eltern für ihr drittes Kind ab Januar 2009 170 Euro monatlich erhalten, für das vierte und alle weiteren Kinder erhöht sich der Betrag jeweils von 179 Euro auf 195 Euro.
Um die erhöhten Beträge zu erhalten, müssen Kindergeldberechtigte keine neuen Anträge stellen.
Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen die erhöhten Kindergeldbeträge pünktlich ab 01.01.2009 aus.
Ist diese Information noch aktuell?
Ich habe noch eine Frage: wenn man getrennt ist, und man Kinderunterhalt zahlen muss, haben diese Änderungen im Gesetz Gewicht auf die Summe, die man als Vater zahlen muss? ich zahle seit einige Jahre 250 Euro pro Kind. Ist das angemessen?
Vielen Dank.