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Freitag, 18. Mai 2012
Als Selbständiger fürs Alter vorsorgen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Tifflor   
Dienstag, 26. Juni 2007

Autor : Daniel Franke  

 

Neben der ständigen Sorge um dauerhaft zufrieden stellende Einnahmen, beschäftigt sich wohl fast jeder Selbständige und Existenzgründer mit der Frage nach dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Die Befreiung von der - besonders für jüngere Menschen mehr als nachteilige – Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet zum einen, dass man dieses Geld wesentlich besser anlegen kann, zum anderen aber auch, dass man sich eben darum auch kümmern muss. Doch was gibt es überhaupt für Möglichkeiten, als Selbständiger fürs Alter vorzusorgen bzw. welche Form der Altersvorsorge wird überhaupt staatlich gefördert? Während Arbeiter und Angestellte zum Beispiel bei der Riester Rente aus vollen Fördertöpfen schöpfen können, ist diese Sparform für Selbständige uninteressant, da sie keine Zuschüsse vom Staat erhalten. Wer sich selbständig macht und am Ende womöglich noch Arbeitsplätze schafft, ist eben nicht mehr förderungswürdig. Einzig die Rürup Rente bietet sich hier an. Zwar gibt es auch bei ihr keine direkte Förderung, aber Selbständige und Existenzgründer können die Einzahlungen für eine Rürup Rente in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen und somit ihre Steuerlast mindern. Indirekt erhalten sie auf diese Weise auch eine staatliche Förderung ihrer Altersvorsorge. Besonders jüngere Unternehmer sollten ihr Geld aber lieber in Fondssparpläne investieren oder per  Einmalanlage Fonds kaufen. Die hier im langfristigen Vergleich erzielbaren Renditen übertreffen die der meisten anderen Sparformen um einiges. So konnten gute international anlegende Aktienfonds in den letzten 30 Jahren Renditen von bis zu 12 Prozent pro Jahr erwirtschaften. Dank dem Zinseszinseffekt und der langen Laufzeit profitieren besonders jüngere Menschen überproportional von dieser Form der Altersvorsorge. Darüber hinaus besteht hier auch die größte Flexibilität. Will ein Unternehmer aus beruflichen, familiären oder steuerlichen Gründen seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern, braucht er bei Fondssparplänen keine Änderungen vorzunehmen. Bei Verträgen zur Rürup Rente oder ähnlichem könnte er diese Ausgaben im Ausland hingegen kaum noch steuerlich geltend machen und verliert somit einen wichtigen Vorteil.

 

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 26. Juni 2007 )
 
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