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Gesellschaftsformen
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Allerdings ist dieses Gebiet sehr umfangreich. Prinzipiell werden Gesellschaftsformen in zwei Gruppen unterteilt. Personen- und Kapitalgesellschaften. Zur ersten Gruppen gehören Neben der OHG auch die KG, GesBr, OEG, KEG und die StGes.
Zur zweiten Gruppe zählen sowohl AG als auch GmbH.
Bei der OHG handelt es sich um eine so genannte offene Handelsgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaften, die mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der OHG haften müssen. Meist wird diese Form von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt. Gegründet wird sie mit einem Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der beiden Ursprungsgesellschaften festlegt. Eine OHG muss ins Firmenbuch eingetragen werden. Ihr Name entsteht entweder aus den Namen aller Gesellschafter, oder aus dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz. Die OHG ist Einkommensteuer- und Körperschaftssteuerpflichtig.
Eine KG bezeichnet eine Kommanditgesellschaft. Diese Form besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Einer von beiden wird Komplementär und hat somit die Leitungsbefugnis. Der andere Kommanditist dieser KG hat nur eine Kontrollbefugnis. Der Komplementär haftet unmittelbar und persönlich, auch mit seinem Privatvermögen. Der Kommanditist hingegen haftet nur mit dem von ihm eingebrachten Vermögen. Eine KG wird mit einem Vertrag gegründet. Sie muss ins Firmenbuch eingetragen werden und ist weder Einkommens- noch Körperschaftssteuerpflichtig. Die Gesellschafter sind mit ihrem Einkommen jedoch aus der KG einkommenssteuerpflichtig.
Eine GesBr (Gbr) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Besonders geeignet ist sie für einen Zusammenschluss aus Freiberuflern. Bei dieser Form ist nicht das Handelsgesetzbuch, sondern das bürgerliche Gesetz anzuwenden. Alle Gesellschafter sind hier gleichberechtigt und haften unbeschränkt und solidarisch auch mit ihrem Privatvermögen. Diese Gesellschaftsform muss nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Der Name besteht aus den Namen aller Gesellschafter, die vorher in einem Vertrag alle wichtigen Einzelheiten festlegen müssen.
Das Kürzel OEG bezeichnet eine offene Erwerbsgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle uneingeschränkt, solidarisch und persönlich, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften. Die Existenz einer OEG beginnt erst mit dem Eintrag ins Firmenbuch. Der Name besteht entweder aus einem der Namen und dem Zusatz OEG oder dem Zusatz und Partner. Eine Kommanditerwerbsgesellschaft, kurz KEG, wird in nahezu allen Belangen wie eine KG behandelt, nur darf sie nicht über das Maß eines Kleinbetriebes hinausgehen. Der Zusatz bei der Namensgebung muss KEG lauten.
Bei der StGes handelt es sich um eine stille Gesellschaft. Sie besteht nur aus zwei Personen: dem Geschäftsführer und dem Geldgeber. Eine Unternehmensbeteiligung ist durch diese Form möglich, ohne das Befugnisse an den Geldgeber übergehen. Allerdings hat der Geldgeber das Recht in Bücher und geschäftliche Papiere einzusehen.
Eine AG ist eine Aktiengesellschaft. Bei dieser Gesellschaftsform werden Firmenanteile über die Börse verkauft. Für die Gründung einer AG muss ein Grundkapital von mindestens 70.000 € vorhanden sein. Die Aktiengesellschaft haftet mit ihrem gesamten Kapital und ihren Rücklagen, die Aktionäre lediglich mit dem Wert ihrer Anteile bestimmen. Eine AG ist nur für Großunternehmer von Bedeutung.
Die bekannteste Gesellschaftsform ist wohl die GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei dieser Form haften die Gesellschafter nur mit dem von ihnen eingelegten Kapital. Eine GmbH muss ins Firmenbuch eingetragen werden. Bei der Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € zu stellen. Wird mehr Kapital benötigt, besteht Nachschusspflicht. Diese muss zuvor vertraglich geregelt werden. In eine GmbH können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden. Die GmbH eignet sich sehr gut für Klein- und Mittelbetriebe. Ihre Gewinne werden nach Entscheidung der Generalversammlung aufgeteilt.
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