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Freitag, 18. Mai 2012
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Fachbegriffe aus Wirtschaft Recht Existenzgründung.

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A
Es sind 14 Einträge im Glossar.
Seiten: 1
Begriff Definition
Abfindung

Abfindung ist eine einmalige Gegenleistung für die Aufgabe eines Rechts, die in der Regel in Geld geleistet wird.

Beispiel : Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einen Geldbetrag, so bezeichnet man diese Zahlung als Abfindung.

 
AbmahnungEine Abmahnung rügt immer ein bestimmtes Verhalten, soll erreichen, dass dieses künftig unterlassen wird und macht dem Abgemahntem deutlich, dass ihm bei Wiederholung Konsequenzen drohen.
Sie gibt Gelegenheit, einen Streitfall außergerichtlich zu klären.
Eine Abmahnung in der Selbstständigkeit hat häufig wettbewerbsrechtliche Gründe.
 
AbschreibungAls Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet.
Im Steuerrecht wird für das Wort „Abschreibung“ der Wortlaut „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, verwendet.

Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Anschaffung/Herstellung komplett als Aufwand verbucht, sondern anteilig durch planmäßige Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt.
Die Verteilung der Abschreibung über die Jahre kann gleichmäßig = linear erfolgen oder degressiv = mit höherem Abschreibungssatz beginnend und dann schrittweise abnehmend, entsprechend dem tatsächlichen Wertverlauf.

Zur Vereinfachung werden Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 410 Euro (netto, d. h. ohne MWSt, brutto 475,60 Euro) sofort abgeschrieben (entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
 
AFAsiehe: Abschreibung
 
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss des Vertrages auferlegt.
In den AGBs sind meist Versandkosten, Rücknahmebedingungen bei fehlerhafter Lieferung oder detailliertere Gewährleistungsvereinbarungen beschrieben.

Allerdings gibt es Einschränkungen. Auf die Allgemeine Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden, es dürfen in den AGB auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden
 
AktiengesellschaftDie Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von Aktien aufgebracht wird.
Die Haftung beschränkt sich jeweils auf die Höhe des Aktienanteils, wodurch das Wesen der Aktiengesellschaft gekennzeichnet wird (§ 1 AktG).

Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Geleitet wird sie vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird, während letzterer von der Hauptversammlung, der Versammlung der Aktionäre, zu wählen ist.
 
AmortisationDer Begriff Amortisation (von französisch: amortir, tilgen) bezeichnet den Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden.

Beispiel: Eine gekaufte Maschine kostet 10.000 € (= Anschaffungskosten).
Pro Monat erzielt die Maschine nach Abzug der laufenden Kosten (= Energie, Wartung etc.) einen Ertrag von 500,00 €.
So ergibt sich Folgendes: 10.000 € / 500 € je Monat = 20 Monate. D.h. Die Maschine amortisiert sich innerhalb von 20 Monaten.
Nach Ablauf der 20 Monate stellt der erwirtschaftete Ertrag einen Gewinn dar.
 
AnlagevermögenDas Anlagevermögen umfasst langlebige Wirtschaftsgüter.
Darunter fallen beispielsweise Sachanlagen wie Maschinen und Grundstücke.
Der Begriff wird im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen und in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendet.
 
AnschaffungskostenAnschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können.

Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
 
AnsparabschreibungUnternehmen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes gem. § 7g Einkommensteuergesetz eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden (Ansparabschreibung).
Wird die Investition nicht vorgenommen, ist die Ansparrücklage spätestens am Ende des zweiten, auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen.
 
AufbewahrungspflichtHandels- und steuerrechtliche Verpflichtung des Kaufmanns, Handelsbücher, Bilanzen und Inventare 10 Jahre, Geschäftskorrespondenz 6 Jahre aufzubewahren.
 
Ausbringung

Ausbringung oder Ausbringungsmenge ist der während eines bestimten Zeitraumes mengenmässige Ertrag eines Betriebes.

Gleichbedeutend mit:

Output, Ausstoß, Produktion, Leistung

 
Ausstoßsiehe auch: Ausbringung
 
AußenständeAls Außenstände bezeichnet man offene Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Abnehmer/ Käufer einer Ware oder Dienstleistung des Unternehmens.
 


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